Der Elternbeitrag ist abhängig von den gebuchten Stunden. Mindestbuchungszeit pro Woche: 20 Stunden. Die aktuellen Elternbeiträge können Sie nachfolgend downloaden.
Für das tägliche Frühstücksbuffet wird monatlich der Betrag von 10€ mit abgebucht.
Beitragszuschuss ab 01.04.2019
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Auszahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher für den Beitragszuschuss im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Sie erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden, diese reichen den Förderbetrag dann an die nicht-kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Die Einrichtungen, die den Beitragszuschuss beantragen, sind verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Aufgrund des staatlichen Beitragszuschusses wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung für viele Eltern kostenfrei bzw. der Elternbeitrag deutlich reduziert.
https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php#sec2
Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Jugendamt den Beitrag bei bestimmten familiären Voraussetzungen ganz oder teilweise übernimmt. Anträge hierfür erhalten sie bei der Kindertagesstättenleitung.