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Auftrag, Ziele, Aufgaben und Konzeption

Auftrag

Der Gesetzgeber schreibt im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Artikel 10, Abschnitt 1 und 2, folgende Zielsetzung für anerkannte Kindertagesstätten vor:

  • „Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen.
  • Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierten Personals sicherzustellen.
  • Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden.“

Ziele

Ziel ist es die Kinder ganzheitlich zu erziehen. Zu wissbegierigen, eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten heranzuziehen, damit sie den Anforderungen in ihrer weiteren Entwicklung gefestigt entgegen treten können.

Aufgaben

Die Kindertagesstätte unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln. Sie bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentfaltung sowie soziale Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel auszugleichen. Außerdem berät die Tagesstätte die Eltern in Erziehungsfragen.

Die Kindertagesstätte hat darüber hinaus die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern. Sie hat dabei auch die besonderen Bedürfnisse der vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder zu berücksichtigen.