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Versicherung

Das Kind ist während des Aufenthalts in der Schule, sowie in der Kindertagesstätte, beim direkten Weg zur Einrichtung und nach Hause bei Unfällen versichert. Soll das Kind alleine nach Hause gehen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein formloses Schreiben ist ausreichend.

Die Aufsichtspflicht des Horts beginnt erst, nachdem das Kind die jeweilige Gruppe betreten hat. Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kindes verpflichten sich die Eltern, ihr Kind abzumelden. Das Personal wird bei unentschuldigtem Fernbleiben des Kindes die Eltern verständigen.

Für den Weg von der Schule zur Kindertagesstätte obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.